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BGH, 20.05.1952 - 1 StR 490/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lindau, 25.06.1951 - Ks 1/51
- BGH, 20.05.1952 - 1 StR 490/51
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 20.05.1952 - 1 StR 490/51
Es genügt, wenn er dieses Bewusstsein bei gehöriger Anspannung des Gewissens haben konnte; doch kann die Strafe in diesem Falle entsprechend dem § 44 StGB gemildert werden (Entsch des Grossen Senats des Bundesgerichtshofs vom 18. März 1952 GSSt 2/51, NJW 1952, 593). - RG, 07.10.1930 - II 463/30
Muß die Absicht des Täters beim Betrug darauf gerichtet sein, den …
Auszug aus BGH, 20.05.1952 - 1 StR 490/51
Wenn schließlich dem Angeklagten als Vermögensschaden die Diskontspesen der Volksbank zur Last gelegt werden, so ist dabei übersehen, dass als Betrugsschaden nur das in Betracht kommt, was nach der Absicht des Angeklagten aus dem Vermögen der Bank zu seiner Bereicherung in sein Vermögen übergehen sollte (vgl. RGSt 64, 433; 75, 378). - RG, 23.10.1941 - 2 D 348/41
1. Überhobene Gebühren sind noch nicht "zur Kasse gebracht", wenn sie der Beamte …
Auszug aus BGH, 20.05.1952 - 1 StR 490/51
Wenn schließlich dem Angeklagten als Vermögensschaden die Diskontspesen der Volksbank zur Last gelegt werden, so ist dabei übersehen, dass als Betrugsschaden nur das in Betracht kommt, was nach der Absicht des Angeklagten aus dem Vermögen der Bank zu seiner Bereicherung in sein Vermögen übergehen sollte (vgl. RGSt 64, 433; 75, 378).
- RG, 27.06.1910 - VI 297/08
Ist der Vorschrift in § 126 Abs. 1 BGB. genügt, wenn bei gesetzlich …
Auszug aus BGH, 20.05.1952 - 1 StR 490/51
Eine solche Vertretung ist insbesondere auch bei der Herstellung einer Wechselunterschrift möglich (RGZ 74, 69). - BGH, 23.10.1951 - 1 StR 399/51
Auszug aus BGH, 20.05.1952 - 1 StR 490/51
Ergibt die neue Verhandlung, dass der Angeklagte sowohl des Betrugs wie der Urkundenfälschung schuldig ist, so treffen beide Straftaten rechtlich zusammen (§ 73 StGB); denn der Angeklagte hat dann den Tatbestand der Urkundenfälschung nicht allein durch die Herstellung, sondern auch durch den Gebrauch der unechten Urkunde verwirklicht, der Gebrauch aber enthält zugleich die dem Betrug wesentliche Täuschungshandlung (Urteil des Senats vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 399/51). - BGH, 08.01.1952 - 1 StR 671/51
Auszug aus BGH, 20.05.1952 - 1 StR 490/51
Das steht in der Rechtsprechung, auch der des Bundesgerichtshofs, fest (RG JW 1931, 2823; OGHSt 3, 141; Urteile des Senats vom 8. Januar 1952 - 1 StR 671/51 und vom 1. April 1952 - 1 StR 729/51). - RG, 09.12.1940 - 2 D 355/40
1. Beim Zeichnen mit fremdem Namen liegt kein fälschliches Anfertigen einer …
Auszug aus BGH, 20.05.1952 - 1 StR 490/51
Wenn demnach jemand ein Schriftstück, das sonst die Merkmale einer Urkunde aufweist, mit fremdem Namen unterzeichnet, so entsteht eine echte Urkunde dann, wenn sich der Namensträger in der Unterzeichnung vertreten lassen will, der Unterzeichner den Namensträger vertreten will und der Unterzeichner befugt ist, ihn zu vertreten (RGSt 75, 46; 76, 125). - BGH, 01.04.1952 - 1 StR 729/51
Auszug aus BGH, 20.05.1952 - 1 StR 490/51
Das steht in der Rechtsprechung, auch der des Bundesgerichtshofs, fest (RG JW 1931, 2823; OGHSt 3, 141; Urteile des Senats vom 8. Januar 1952 - 1 StR 671/51 und vom 1. April 1952 - 1 StR 729/51). - RG, 28.04.1942 - 4 C 91/42
Beim Antrag auf Erteilung eines Bezugscheines ist die Vertretung als solche …
Auszug aus BGH, 20.05.1952 - 1 StR 490/51
Wenn demnach jemand ein Schriftstück, das sonst die Merkmale einer Urkunde aufweist, mit fremdem Namen unterzeichnet, so entsteht eine echte Urkunde dann, wenn sich der Namensträger in der Unterzeichnung vertreten lassen will, der Unterzeichner den Namensträger vertreten will und der Unterzeichner befugt ist, ihn zu vertreten (RGSt 75, 46; 76, 125). - RG, 14.06.1923 - III 394/23
Kann sich der Absender einer Drahtnachricht auch dann der Urkundenfälschung (§ …
Auszug aus BGH, 20.05.1952 - 1 StR 490/51
Der Aussteller kann sich zur Herstellung der Urkunde - etwa eines Telegramms - technischer Vorrichtungen bedienen (RGSt 57, 321), und er kann auch, soweit nicht besondere Vorschriften oder der besondere Verwendungszweck der Urkunde entgegenstehen, seien Unterschrift durch die Hand eine andern Menschen herstellen lassen.
- BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52
Rechtsmittel
Damit wäre auch das Unrechtsbewusstsein gegeben, BGH Urt v. 20. Mai 1952 - 1 StR 490/51 - Lindenmaier-Möhring, Das Nachschlagewerk des BGH Nr. 6 zu § 59 StGB. - BGH, 24.11.1959 - 1 StR 478/59
Rechtsmittel
Nach ständiger Rechtsprechung (u.a. RGSt 75, 46; 76, 125; BGH 1 StR 490/51 vom 20. Mai 1952) liegt beim Zeichnen mit fremdem Namen nur dann keine fälschliche Anfertigung einer Urkunde vor, wenn der Unterzeichner zur Vertretung des Namensträgers befugt ist und ihn vertreten will und wenn auch der Namensträger sich in der Unterschrift vertreten lassen will.Als Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB kommt nach ständiger Rechtsprechung (u.a. RGSt 64, 433, 435; BGHSt 6, 115, 116 [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54]; BGH 1 StR 490/51 vom 20. Mai 1952) nur das in Betracht, was nach der Absicht des Täters aus dem Vermögen des Betroffenen in sein eigenes Vermögen übergehen sollte (Grundsatz der sog. Stoffgleichheit).
- BGH, 10.07.1952 - 4 StR 73/52
Strafbarkeit einer vor einem ausländischen Gericht erstatteten Aussage - …
Dabei ist zu bemerken, dass schon die Vorstellung des Angeklagten genügt hätte, möglicherweise rechtswidrig zu handeln (BGH 1 StR 490/51 vom 20. Mai 1952; vgl überdies BGH 2 StR 38/50 vom 10. Juni 1952; BGH NJW 1952 S 593 Nr. 26). - OLG Hamburg, 24.04.1970 - 2 Ss 46/70
Beschäftigung noch nicht 21-jähriger mit sittlich gefährdenden Tätigkeiten; …
Wer, wie der Angeklagte, weiß, daß sein Tun möglicherweise gegen Strafbestimmungen verstößt, aber dennoch handelt und damit bewußt das Risiko eines Strafverfahrens, also auch möglicherweise seine Verurteilung in Kauf nimmt, hat das Unrechtsbewußtsein (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1952, 1 StR 490/51 in JR 1952, 285).